Wer in Deutschland einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, ist nach dem Gesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie tritt ein für Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt.
Die Versicherung wird immer für 1 Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsjahr endet immer Ende Februar und muss zum 01.03. eines jeden Jahres erneuert werden.
Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
100 Mio. €
max. 15 Mio. € je geschädigte Person
100 Mio. €
max. 15 Mio. € je geschädigte Person
Versicherungsschutz in Europa
Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören.
Zusätzliche Deckung von Schäden
z. B. durch Brand, Diebstahl, Naturgefahren (wie z. B. Sturm, Hagel, Überschwemmung), Kurzschlussschäden an der Verkabelung